Informationen / Verhaltenstipps

„Recht hast Du, aber schweigen musst Du.“

Egal, ob als Beschuldigter oder Angeklagter, machen Sie zunächst stets von Ihrem Recht auf Schweigen Gebrauch, und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Hieraus entsteht Ihnen kein Nachteil. Im Gegenteil, bei vorschnellen Äußerungen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder gar dem Gericht können frühzeitig die Weichen für den Ausgang des Strafverfahrens gestellt werden.

Daher sollte stets gelten: Keine Äußerung, ohne sich vorher mit einem Strafverteidiger ausführlich beraten zu haben. Dies gilt für jedes Stadium des Strafverfahrens (Durchsuchung der Wohnung, Festnahme, Vorladung zur Polizei, Vorführung vor den Haftrichter etc.).